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Bei Haarausfall zum Arzt?



Ist man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so ist man an das Hausarzt-Prinzip gebunden. Das heißt, man muss erst einen Hausarzt aufsuchen, diesem sein Problem schildern, die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen und wird dann, wenn sich herauskristallisiert, dass es sich um ein spezielles Problem handelt, an einen Facharzt verwiesen.

Insbesondere wenn es um starken erblich bedingten Haarausfall geht, können unter Umständen zwei Fachärzte für eine Behandlung in Frage kommen. Zum einen der Psychologe, der die Seele des Patienten zu retten versucht, wenn dieser unter dem Haarausfall leidet, zum anderen der Hautarzt, wenn es um die Behandlungsmethoden geht.

Insbesondere Menschen, die an sehr starkem, erblich bedingten Haarausfall leiden, sind nämlich potenzielle Patienten für eine Haartransplantation. Früher war es dabei so, dass Haarausfall ein fast unlösbares therapeutisches Problem war. Inzwischen ist es aber bei vielen Formen von Haarausfalls mit Glatzenbildung möglich, die auf eine medikamentöse Therapie nicht ansprechen, mittels modernster Techniken durch Eigenhaartransplantation der Glatzenbildung entgegen zu wirken. Insbesondere Frauen sollten unbedingt mit einem Hautarzt die möglichen Ursachen ihres Haarausfalls abklären.

Insbesondere bei Frauen ist es nämlich so, dass eine Vielzahl von Erkrankungen hinter dem Haarausfall stecken kann. Eine Überweisung an andere Ärzte erfolgt für den Fall, dass man die Ursache des Haarausfalls entdeckt und der Hautarzt diese nicht behandeln kann, dann wiederum über den Hausarzt, mit Ausnahme, wenn es ein Problem ist, das durch einen Frauenarzt behandelt werden müsste.